Tauchen gehört sicherlich zu den faszinierendsten
Sportarten. Schwerelos in die stille, uns unbekannte Welt unter Wasser
eintauchen – dank moderner Technik kein Problem. Sofern man nicht vergisst,
dass unser Organismus nicht für diesen
Lebensraum geschaffen ist.
Immer mehr Menschen werden von dieser Faszination in den
Bann gezogen. Dies führt unweigerlich auch dazu, dass Menschen die an chronischen
Krankheiten leiden, sich für das Tauchen interessieren.
Früher galt das Prinzip, dass nur derjenige Tauchen sollte,
der zu 100 Prozent gesund ist und über die Kondition eines
Hochleistungssportlers verfügt. Zwischenzeitlich gibt es aber ausreichende
Erkenntnisse zu einigen Krankheitsbildern und ihren Auswirkungen auf die Tauchtauglichkeit.
Bei einer tauchmedizinische Untersuchung geht es also nicht
nur darum, akute Krankheiten zu erkennen, die beim Tauchen zu Komplikationen
führen können, sondern auch darum, bei Erkrankungen wie z.B. Diabetes, Asthma oder
Bluthochdruck zu entscheiden unter welchen Bedingungen ein möglichst
risikoarmes Tauchen möglich ist.
Die von uns angebotene Tauchsportuntersuchung orientiert
sich eng an den Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Tauch- und
Überdruckmedizin (GTÜM), die um einiges umfassender ist als die Empfehlungen
anderer Tauchsportorganisationen. Sie wird für Taucher unter 40 Jahren
zweijährlich, über 40 Jahren jährlich durchgeführt. Natürlich erhalten Sie im Anschluß einen Eintrag in das Zeugnis Ihrer Tauchsportorganisation.
Folgende Untersuchungen gehören u.a. zum Umfang der
Untersuchung:
●
Ausführliche Erhebung der Vorerkrankungen (obligat)
●
Vollständige körperliche Untersuchung insbesondere der Lunge
und des Mund-Nasen-Rachen-Raumes und der Gehörgänge (obligat)
●
Lungenfunktionsprüfung (obligat)
●
Pulsoximetrie (obligat)
●
Röntgenaufnahme des Brustkorbes (fakultativ, nur wenn klinisch angezeigt)
●
Ruhe-EKG (obligat)
●
Blutuntersuchung (fakultativ, je nach Vorerkrankung. Ab dem
40 Lebensjahr empfohlen)
●
Belastungs-EKG, mit Erstellung der Trainingsempfehlungen (fakultativ,
ab dem 40. Lebensjahr obligat)
Außerdem gehören die Kontrolle des Impfstatus ggf. mit
Empfehlungen für das entsprechende Reiseland und die Kontrolle der
Reiseapotheke mit zum Leistungsumfang.